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Schmerzensgeld für Hinterbliebene wegen falschen Bestattungsorts

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Landgericht Bielefeld verpflichtet Bestatter zur Zahlung

Schmerzensgeld für Hinterbliebene wegen falschen Bestattungsorts
Mit Urteil vom 06.10.2021 (Az.: 5 O 170/17) hat das Landgericht Bielefeld einen Bestatter verurteilt, einer Witwe Schmerzensgeld zu zahlen. Ihr verstorbener Ehemann war entgegen ihrem ausdrücklichen Wunsch in der Ostsee und nicht in der Nordsee bestattet worden.

Die Klägerin schloss 2017 einen Bestattungsvertrag mit dem beklagten Bestattungsunternehmen. Sie beauftragte es mit der Einäscherung und anschließenden Seebestattung ihres verstorbenen Ehemannes. Dabei war es ihr wichtig, dass die Bestattung (ohne Angehörige) in der Nordsee stattfindet, da dies dem Wunsch des Verstorbenen entsprach.

Der Ehemann der Klägerin wurde jedoch im Rahmen einer anonymen Seebestattung in der Ostsee beigesetzt. Als die Klägerin hiervon erfuhr, litt sie in der Folgezeit aufgrund von Schuldgefühlen an Schlafstörungen und Depressionen. Sie forderte daher von dem Beklagten Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 10.000 Euro. Dieser lehnte eine Zahlung ab mit der Begründung, es sei nicht ausdrücklich vereinbart worden, dass es der Klägerin explizit auf eine Seebestattung in der Nordsee ankam.

Das Landgericht Bielefeld gab der Klägerin dem Grunde nach Recht und verurteilte den Beklagten zur Zahlung von 2.500 Euro Schmerzensgeld. Nach Befragung verschiedener Zeugen war das Gericht davon überzeugt, dass die Klägerin in Gesprächen mit dem Beklagten ausreichend deutlich gemacht habe, dass es ihr im Sinne ihres verstorbenen Ehemannes gerade auf den genauen Ort der Seebestattung ankam. Daher läge eine vertragliche Abrede zwischen den Parteien vor. Diese habe der Beklagte durch die Bestattung in der Ostsee statt der Nordsee nicht erfüllt und somit seine Pflichten aus dem abgeschlossenen Bestattungsvertrag verletzt. Eine Bestattung in einem beliebigen Gewässer sei nicht ausreichend, wenn es den Hinterbliebenen gerade auf ein bestimmtes Gewässer ankommt. Sofern ein Hinterbliebener durch eine solche Pflichtverletzung psychische Erkrankungen erleide, berechtige dies zur Geltendmachung von Schmerzensgeld gegen den Bestatter.

Aeternitas-Anmerkung:

Um solche Situationen zu vermeiden, empfiehlt es sich, seine Wünsche und Vorstellungen im Gespräch mit dem Bestatter deutlich zu äußern. Außerdem ist es sinnvoll, sich Vereinbarungen möglichst schriftlich geben zu lassen und einen unbefangenen Dritten mit zu Gesprächen zu nehmen, um Missverständnisse zu vermeiden und die geäußerten Wünsche notfalls beweisen zu können.

(Quelle: Verbraucherinitiative Aeternitas, Urteil des Landgerichts Bielefeld vom 06.10.2021, Az.: 5 O 170/17)