Bestattungshaus Sauerbier

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Erbe muss Bestattungskosten ersetzen

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Mit einem Beschluss vom 05.10.2021 (Az. 12 U 752/21) hat das Oberlandesgericht Koblenz die Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Mainz vom 20.04.2021 (Az. 6 O 198/20) zurückgewiesen, da diese keine Aussicht auf Erfolg habe. Mit dem Urteil war der Beklagte zur Zahlung an den Kläger verpflichtet worden.

Der Kläger und der Beklagte sind Brüder. Als der Vater der beiden im Februar 2019 verstarb, kümmerte sich der Kläger um die Bestattung in einem Doppelgrab und kam für die Kosten auf.

Der Kläger war davon ausgegangen Alleinerbe des verstorbenen Vaters zu sein. Es stellte sich jedoch heraus, dass der Beklagte, also sein Bruder, als Alleinerbe eingesetzt worden war. Der Kläger wollte daraufhin die Kosten, die er für die Bestattung aufgewendet hatte, von diesem ersetzt bekommen.

Das Landgericht Mainz hat den Beklagten zu dieser Zahlung verurteilt. Das Oberlandesgericht Koblenz hat dies nun noch einmal bestätigt. Dem Kläger stehe als Bestattungspflichtiger ein Anspruch aus § 1968 BGB gegen den Beklagten als Erben zu. Nach dem rheinland-pfälzischen Bestattungsgesetz sind unter anderem die Kinder bestattungspflichtig, wenn der Erbe nicht rechtzeitig zu ermitteln oder aus anderen Gründen nicht oder nicht rechtzeitig in Anspruch genommen werden kann. So lag der Fall hier. Das Gericht war der Auffassung, dass der Beklagte als Alleinerbe zur Erstattung verpflichtet sei, bei den Kosten für die Bestattung handele es sich um Nachlassverbindlichkeiten.

Der Umfang der zu ersetzenden Kosten richte sich primär nach der Lebensstellung des Verstorbenen. Es seien die Kosten umfasst, die für eine würdige und angemessene Bestattung erforderlich sind. Hierunter falle auch eine Beisetzung in einem Doppelgrab. Der Kläger habe keine Einäscherung wählen müssen, weil diese billiger ist, wenn dies nicht nachgewiesen der ausdrückliche Wunsch des Verstorbenen war. Ebenso seien auch die Kosten für ein „Trauerkaffee“ erstattungsfähig.
Aeternitas-Anmerkung:
Der Beschluss des Oberlandesgerichts hat noch einmal gezeigt, dass Erben für die Kosten einer Bestattung verantwortlich sind, unabhängig davon, wer bestattungspflichtig ist. Dies sollten bestattungspflichtige Personen stets beachten und eventuelle Erstattungsansprüche geltend machen.

(Quelle: Verbraucherinitiative Aeternitas - Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz vom 05.10.2021, Az.: 12 U 752/17)